Studium an der Universität Hannover, 1984 Zweites Staatsexamen und seitdem als selbstständige Rechtsanwältin tätig, seit 1991 in Emmerthal, seit 1994 Notarin mit Sitz in Emmerthal, zudem seit 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht mit jährlicher Fortbildungsverpflichtung.
Mitgliedschaften:
Studium an der Universität Hannover, 2013 Erstes Juristisches Staatsexamen, Referendariat im OLG Bezirk Celle, Wahlstation beim Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts Celle, 2015 Zweites Juristisches Staatsexamen, 2016/17 erfolgreicher Lehrgangsabschluss zur Fachanwältin für Agrarrecht.
Mitgliedschaften:
Zu unserer Philosophie gehört der enge und persönliche Kontakt mit unseren Mandanten. Trotz der heutigen, modernen Standards steht noch immer der Mandant stets bei uns im Mittelpunkt. Unsere Tätigkeit orientieren wir zielgerichtet an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Mandanten. Es ist für uns im Rahmen der Mandatsbetreuung ebenso selbstverständlich auf Wunsch Hausbesuche durchzuführen, um eine Rechtsberatung aller Rechtshilfesuchender zu gewährleisten. Unsere Kanzleien verfügen, nach Absprache, über barrierefreie Besprechungsräume.
Unsere Fachangestellten stehen Ihnen telefonisch oder bei Ihrem Besuch in unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Sie sind Ihr erster Ansprechpartner in unserer Kanzlei und vereinbaren gerne einen Besprechungstermin mit Ihnen.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wir betreuen Sie in folgenden Angelegenheiten:
Mit Vorsorgevollmachten trifft der Verfügende Regelungen für den Fall, dass er durch Krankheit oder Alter
nicht mehr selbst in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.
Dabei umfasst die Vorsorgevollmacht sowohl den Bereich der persönlichen, als auch der vermögensrechtlichen
Angelegenheiten. So können neben den Entscheidungen über medizinische Eingriffe im
Rahmen einer Patientenverfügung, auch Regelungen getroffen werden, wer Ansprechpartner ist, wenn
der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann.
Im Bereich der vermögensrechtlichen Angelegenheiten, welcher z.B. Bankgeschäfte, Auftreten gegenüber
Behörden, die Kündigung von Mietverträgen etc. umfasst, kann ebenfalls eine vertraute Person benannt
werden, welche diese Geschäfte tätigen darf, wenn man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Hier wird eine notarielle Beurkundung der Vollmachten wichtig, sofern z.B. auch Grundstücksgeschäfte
abgeschlossen werden sollen, zudem vereinfacht es aber auch den Umgang bei Banken, wenn z.B.
ein Darlehen benötigt wird, oder Depots und Tagesgeldkonten bei anderen Banken als der Hausbank
bestehen.
Darüber hinaus verhindert eine notarielle Beurkundung oft Streitigkeiten über die Geschäftsfähigkeit
des Vollmachtgebers, da der Notar in seiner Urkunde festhält, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt
der Vollmachterteilung geschäftsfähig war.
Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesem sensiblen Thema und gestalten Ihre individuelle Vollmacht
Ihr Team der Kanzlei Gericke
Seit 1994 ist Godula Gericke als Notarin in Emmerthal tätig. Bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen laut Gesetz der notariellen Form. In diesem Fall ist Frau Godula Gericke Ihre unparteiliche Ansprechpartnerin um Beurkundungen oder Beglaubigungen vornehmen zu können. Die gesetzliche Form ist z. B. bei Grundstücks-, Wohnungseigentums- oder Erbbaurechtskaufverträgen vorgeschrieben. Ebenso bedürfen u. a. Grundschuldbestellungen oder Vereinssachen der notariellen Form. Auch die Erstellung eines notariellen Testamentes oder die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung fällt unter den notariellen Tätigkeitsbereich. Gerne berät Frau Godula Gericke Sie dahingehend, wie Sie auf diesem Bereich für Ihre Zukunft vorsorgen können, um es Ihnen und Ihren Angehörigen im Schicksalsfall leichter machen zu können. Das Leben kann leider jeden Moment eine vollkommen neue Richtung einschlagen und durch Unfall, Krankheit oder andere Umstände eine eigenverantwortliche Regelung der eigenen Angelegenheiten unmöglich machen. Aus diesem Grund berät Frau Godula Gericke Sie gerne umfassend, damit Sie im Schadensfall selbst bestimmt haben, was mit Ihren Angelegenheiten geschehen soll sowie auch dahingehend welche erbrechtlichen Folgen zum Zeitpunkt Ihres Todes eintreten sollen.
Sültstraße 1
31860 Emmerthal
(im Gebäude der Sparkasse,
Eingang von der Parkplatzseite aus)
Sie finden uns hier
Montag - Freitag:
8.30 Uhr - 13.00 Uhr
Montag, Dienstag & Donnerstag:
14.30 Uhr - 17.30 Uhr
Die Kanzlei befindet sich in der 1. Etage und ist nur über eine Treppe erreichbar. Bei einem Hinweis bei Vereinbarung eines Termins ist es möglich, in der unter der Kanzlei befindlichen Sparkasse einen ebenerdigen Besprechungsraum zu buchen.